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Wie sicher ist der Transport von nuklearem Material?

Tagtäglich werden weltweit große Mengen an radioaktivem Material von A nach B transportiert, sei es via LKWs, Zügen, Flugzeugen oder Schiffen. Hierbei kann es sich um geringfügige Mengen handeln, wie sie zum Beispiel in Rauchmeldern verwendet werden, oder riesige Mengen, wie beispielsweise der Fall, wenn nukleare Waffen gewartet oder hergestellt werden. Doch wie sicher ist es eigentlich, radioaktives Material zu transportieren? Lesen Sie nachfolgend alles Wissenswerte rund um den Transport von radioaktivem Material. 

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Wie wird radioaktives Material transportiert?

Jedes Jahr werden allein in Deutschland mehr als eine halbe Million radioaktive Stoffe unterschiedlichster Zusammensetzung und Form versandt und transportiert. Der Großteil dieser Transporte ist auf radioaktives Material zurückzuführen, welches für medizinische sowie Mess- und Forschungszwecke verwendet wird. Um einen sicheren Transport auf dem Land-, Luft- und Wasserweg gewährleisten zu können, müssen gewisse Richtlinien eingehalten werden, welche von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vorgegeben werden. Die Richtlinien der IAEO sind weltweit gültig, sobald radioaktives Material transportiert wird, und werden regelmäßig überarbeitet, sodass diese auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft sind. 

Hinsichtlich des Transports und der zu berücksichtigenden Richtlinien ist zum einen ausschlaggebend, welche Art von radioaktivem Material transportiert werden soll. Zum anderen ist ebenfalls die Menge des radioaktiven Materials wichtig. Je nach Art und Menge wird das Gefährdungspotential des zu befördernden Materials beurteilt und kategorisiert. So können zum Beispiel geringe Mengen von radioaktivem Stoff von jeglichen Transportanforderungen freigestellt werden. Handelt es sich jedoch um hoch radioaktive Stoffe in großen Menge, werden diese in Typ B oder C eingeteilt. Versandstücke, welche in die Typen B und C eingestuft werden, müssen als unfallsicher gelten. Das bedeutet, dass diese Behälter selbst schwere Unfälle unbeschadet überstehen müssen, ohne dass deren Dichtheit, Abschirmung der radioaktiven Strahlung, Wärmeableitung sowie Kritikalitätssicherung beeinträchtigt werden. Letzteres bedeutet, dass das Entstehen einer nuklearen Kettenreaktion ausgeschlossen werden kann. Behälter der Kategorie B und C müssen die gesetzlichen Anforderungen nachweisen können, bevor diese amtlich von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden. Für die Nachweise werden in der Regel Modelltests, Originaltests sowie theoretische Modelle genutzt. Die aus den Nachrichten bekannten CASTOR-Behälter, gehören zu diesen gesetzlich kontrollierten Typ-B-Behältern.

Die Problematik des Transports von radioaktivem Abfall

Wenn man das Transportieren von radioaktivem Material erwähnt, denken die meisten erst einmal an den Transport von radioaktivem Abfall. Das Thema wird regelmäßig in den Nachrichten genannt, aufgrund der CASTOR-Transporte und des bekannten Zwischenlagers Gorleben. Die Abkürzung “CASTOR” kommt übrigens aus dem Englischen (“Cask for Storage and Transport of Radioactive Material”) und beschreibt, wie zuvor erklärt, eine spezielle Behälterbauart, welche für den Transport und die Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Material bzw. Abfall und bestrahlter Brennelemente gedacht ist. So sind beispielsweise auch von 2020 bis 2024 vier CASTOR-Transporte geplant, bei welchen radioaktiver Atommüll von Frankreich und Großbritannien nach Deutschland verlagert werden soll. Allerdings ist Gorleben keine Option mehr, da durch eine Änderung des Atomgesetzes kein Atommüll mehr nach Gorleben verlagert werden darf. Der Transport von radioaktivem Material zum Zwecke der Wiederaufarbeitung ist übrigens bereits seit 2005 auch nicht mehr gestattet, da sich die deutsche Bundesregierung sowie die Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Atomausstiegs auf den Unterlass solcher geeinigt hatten.

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Wer ist im Falle eines Transportunfalls haftbar?

Da radioaktives Material in der Regel via Land-, Luft- und Wasserweg transportiert wird, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Medizinisch benötigte radioaktive Stoffe werden beispielsweise oftmals mit einem Kraftfahrzeug transportiert. Sollte solch ein Transportfahrzeug an einem Unfall beteiligt sein, schützt die vorgeschriebene unfallsichere Verpackung davor, dass radioaktive Strahlung freigesetzt wird. In der Vergangenheit gab es tatsächlich solche Vorfälle zu vermelden, welche auf Fahrfehler zurückzuführen sind und entsprechend Unfälle verursachten. Dennoch wurde in keinem Fall eine Person nennenswerter Strahlung ausgesetzt. Bei einem Unfall eines CASTOR-Transports, bei welchem ein Güterzug in 1997 im französischen Grenzort Apach entgleiste, kam es ebenfalls zu keiner Freisetzung des transportierten radioaktiven Materials, da die Integrität der Transportbehälter nicht beeinträchtigt wurde. 

Sollte dennoch Schaden durch einen Unfall entstehen, welcher auf ein nukleares Ereignis zurückzuführen ist, dann wäre der Inhaber der Kernanlage, welchem das Kernmaterial gehört, für den entstanden Schaden verantwortlich. Vor dem Transport kann die Haftung jedoch vertraglich festgelegt werden, d.h. ob der Inhaber des Kernmaterials oder der Beförderer im Falle eines Unfalls haftbar wäre. Ähnliche Regelungen werden bei jedem Transport von radioaktivem Material getroffen, wobei die Haftpflicht in der Regel bei dem jeweiligen Absender liegt. Sobald eine gewisse Menge an radioaktivem Material transportiert wird, muss zudem eine Versicherung abgeschlossen werden, welche Schäden durch ionisierende Strahlung abdeckt.

Fazit

Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als eine halbe Millionen radioaktive Versandstücke transportiert. Ohne den Transport von radioaktivem Material wäre es nicht möglich, dass spezielle medizinische Technik, wie zum Beispiel in der Diagnostik oder Therapie, verwendet werden könnten. Ebenso würden Bereiche, welche radioaktives Material für deren Forschung oder Energiegewinnung benötigen, nicht existieren können. Trotz hoher Sicherheitsanforderungen, welche bei der Verpackung und des Transports von radioaktivem Material eingehalten werden müssen, sind Unsicherheiten bezüglich der potentiellen Gefahr verständlich. Dennoch werden sowohl auf nationaler, europäischer als auch internationaler Ebene umfangreiche gefahrgutrechtliche Vorschriften vorgegeben, welche das Leben, die Gesundheit sowie das Eigentum der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung zu schützen.